Rechtsgebiete

Außenhandelsrecht

Ergänzend zum einschlägigen Recht der Europäischen Gemeinschaft enthalten das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die  Außenwirtschafts-verordnung (AWV) die nationalen Rechtsgrundlagen für den Außenhandel.

 

Diese regeln die Befugnisse der Zollbehörden und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Letzteres mit Sitz in Eschborn ist bundesweit zuständig für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen.

 

Unser Beratungsspektrum umfasst:

Beantragung der jeweils erforderlichen Lizenzen, Erlaubnisse und Genehmigungen

außenwirtschaftsrechtliche Konformitätsprüfung

Abwehr von Strafen und Bußgeldern

exportkontrollrechtliche Prüfung von Verträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von bestehenden Embargos / Teilembargos gegen einzelne Drittstaaten

Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen, Nullbescheiden und Auskünften zur Güterliste beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Einlegung von Rechtsbehelfen gegen beschränkende Maßnahmen der Zollbehörden und des BAFA

Anschrift

Rechtsanwalt

Shahram Darya-Azarm

 

Max-Holder-Straße 23

60437 Frankfurt am Main

Bundesrepublik Deutschland

Telefon:

Telefax:

E-Mail

+ 49 . [0] 69 . 58 60 71 71 30

+ 49 . [0] 69 . 58 60 71 71 91

RA@DARYA-AZARM.DE