Rechtsgebiete
Aufenthalts- & Einbürgerungsrecht
Im Rahmen unserer Tätigkeit bei der Immigration ausländischer Investoren betreuen wir diese auch in Fragen des Aufenthalts- und Einbürgerungsrechts.
Unser Beratungsspektrum umfasst:
Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz [AufenthG]
Beantragung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 21 Absatz 3 AufenthG
Beantragung eines Aufenthaltstitels für den Ehegatten des ausländischen Investors gemäß § 30 AufenthG [Ehegattennachzug]
Beantragung eines Aufenthaltstitels für das Kind / die Kinder des ausländischen Investors gemäß § 32 AufenthG [Kindernachzug]
Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit gemäß § 18 AufenthG [Akquirierung ausländischer Mitarbeiter]
Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit gemäß § 19a AufenthG [Akquirierung ausländischer Mitarbeiter mit anerkanntem Hochschulabschluss]
Beantragung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG [Regelfall] sowie gemäß § 19a Absatz 6 AufenthG [beschleunigtes Verfahren für Hochqualifizierte]
Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
Anschrift
Rechtsanwalt
Shahram Darya-Azarm
Max-Holder-Straße 23
60437 Frankfurt am Main
Bundesrepublik Deutschland
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