Rechtsgebiete

Aufenthalts- & Einbürgerungsrecht

Im Rahmen unserer Tätigkeit bei der Immigration ausländischer Investoren betreuen wir diese auch in Fragen des Aufenthalts- und Einbürgerungsrechts.

 

Unser Beratungsspektrum umfasst:

Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz [AufenthG]

Beantragung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 21 Absatz 3 AufenthG

Beantragung eines Aufenthaltstitels für den Ehegatten des ausländischen Investors gemäß § 30 AufenthG [Ehegattennachzug]

Beantragung eines Aufenthaltstitels für das Kind / die Kinder des ausländischen Investors gemäß § 32 AufenthG [Kindernachzug]

Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit gemäß § 18 AufenthG [Akquirierung ausländischer Mitarbeiter]

Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit gemäß § 19a AufenthG [Akquirierung ausländischer Mitarbeiter mit anerkanntem Hochschulabschluss]

Beantragung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG [Regelfall] sowie gemäß § 19a Absatz 6 AufenthG [beschleunigtes Verfahren für Hochqualifizierte]

Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft

Anschrift

Rechtsanwalt

Shahram Darya-Azarm

 

Max-Holder-Straße 23

60437 Frankfurt am Main

Bundesrepublik Deutschland

Telefon:

Telefax:

E-Mail

+ 49 . [0] 69 . 58 60 71 71 30

+ 49 . [0] 69 . 58 60 71 71 91

RA@DARYA-AZARM.DE